Anmeldung für die ergänzende Förderung und Betreuung

Liebe Eltern,

Ihr Kind besucht die 36. Grundschule in Hellersdorf und Sie wünschen eine Betreuung am Nachmittag in der ergänzenden Förderung und Betreuung?

Dann beachten Sie folgende Punkte:

Antragsstellung:

  • Der Betreuungsgutschein wird im zuständigen Jugendamt (Riesaer Str. 94) beantragt

–> hier gelangen Sie zum Antrag für die ergänzende Förderung und Betreuung

  • Der Bedarfsbescheid muss beim Jugendamt eingereicht werden, sodass ein Vertrag zustande kommt. Erst wenn der Vertrag durch das Jugendamt unterschrieben wurde, darf Ihr Kind die ergänzende Förderung und Betreuung der Schule besuchen.
  • Für die Jahrgangsstufen 1 bis 3 werden keine Beiträge mehr von den Eltern erhoben.
  • Die Mittagsspeisung ist ebenfalls für alle Schüler:innen der Klassen 1-6 Kostenfrei. Melden Sie Ihr Kind also gleich an: folgt!
  • Es ist keine Bedarfsprüfung für Kinder der Jahrgangsstufen 1-6 mehr erforderlich. Der Bedarf wird vom Jugendamt entsprechend des Antrags der Eltern beschieden.
  • Beachten Sie, dass Bedarfsbescheide eine Gültigkeit von zwei Jahren haben, sodass dieser in der zweiten oder vierten Klasse neu beantragt werden muss.