Anmeldung zur ergänzenden Förderung und Betreuung an Grundschulen

Für die ergänzende Förderung und Betreuung (Hort), muss immer ein Antrag im Jugendamt des Wohnbezirks gestellt werden (Riesaer Str. 94 12627 Berlin). Ohne eine Bedarfsanerkennung ist eine ergänzende Förderung des Kindes nicht möglich. Die Beantragung muss spätestens drei Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn erfolgen.

Seit dem 01.08.2023 muss für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 für die Betreuungszeit von 6 bis 18 Uhr kein Bedarf mehr nachgewiesen werden. Diese Betreuungszeiten werden auf Antrag ohne Nachweis bewilligt. Hinweis zur Kostenbeteiligung an der ergänzenden Förderung und Betreuung finden Sie unter: flp.de/efoeb

Seit August 2019 hat jedes Berliner Schulkind der Jahrgangsstufen 1 bis 6 einen Anspruch auf ein Mittagessen ohne Kostenbeteiligung. Die Kosten dafür trägt das Land Berlin. Eltern müssen daher keinen Verpflegungskostenanteil zahlen.

 

Was ist ein Bescheid über die ergänzende Betreuung an Grundschulen?

Der Bescheid über die ergänzende Förderung und Betreuung an Grundschulen berechtigt, einen Betreuungsvertrag für die Betreuung des Kindes abzuschließen. Der Bescheid enthält die Feststellung des Betreuungsbedarfes und den Umfang der Betreuung. Der Bedarfsbescheid ist von den Eltern in einer bestimmten Frist einzulösen.

Wo reiche ich den Antrag ein?

Die Anmeldung zur ergänzenden Förderung und Betreuung erfolgt bei Schulanmeldung in der Grundschule oder im Jugendamt unter folgender Anschrift:

 

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf

Jugendamt/Kindertagesbetreuung

Riesaer Straße 94, 12627 Berlin

kindertagesbetreuung@ba-mh.berlin.de

Sprechzeiten: Di 9-12, Do 15-18 Uhr

oder nach Vereinbarung

 

Welche Unterlagen benötige ich?

Die erforderlichen Formulare und Hinweise gibt es im Internet unter:

https://service.berlin.de/dienstleistung/324901/

 

Oder auf den Seiten des Jugendamtes Marzahn-Hellersdorf unter:

https://www.berlin.de/ba-marzahn-hellersdorf/politik-und-verwaltung/aemter/jugendamt/betreuung-und-bildung/

 

Wie und wo schließe ich einen Betreuungsvertrag ab?

Nachdem Eltern den Bedarfsbescheid erhalten haben, wenden sie sich damit an ihre zuständige Sachbearbeitung im Fachbereich Kindertagesbetreuung des Jugendamtes Marzahn-Hellersdorf.

Achtung: Erst nach Abschluss eines Betreuungsvertrages ist die Betreuung des Kindes im Rahmen der ergänzenden Förderung und Betreuung möglich.

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